Das Frauenrentenalter steigt in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre.
Der Beginn der Altersrente in der AHV und im BVG kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden.
Die AHV-Beiträge werden für Arbeitgebenden und -nehmenden um je 0,15 %erhöht.
Der Mittelzufluss aus der Mehrwertsteuer wird für die AHV ab 2018 erhöht.
Die Mehrwertsteuer wird zugunsten der AHV ab 2021 um 0,3% erhöht.
Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt in vier Schritten von 6,8 auf 6,0%.
Die Renteneinbussen werden mit einem Zuschlag von CHF 70/Monat auf neue AHV-Renten kompensiert.
Zusätzlich steigt die Plafonierung der AHV-Ehepaarrente von 150 auf 155%.
Die Altersgutschriften werden für die Alter 35 bis 54 um 1% erhöht.
Die Einbussen bei der Altersrente in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden für Versicherte, welche beim Inkrafttreten der Reform 45 Jahre oder älter sind, über den Sicherheitsfonds ausgeglichen.
Durch die neue Definition des Koordinationsabzugs werden kleine Saläre im Rahmen der beruflichen Vorsorge besser versichert.