3. Säule

Einkommenssteuerabzugfähige Beiträge:

  • wenn bei einer Pensionskasse Beiträge entrichtet wurden: CHF 6'566.—
  • für Selbständigerwerbende (ohne Pensionskasse), max. 20 % des steuerbaren Einkommens, im Max. jedoch CHF 32'832.--

Diese Angaben gelten für das Jahr 2009.

 

 

 

 

 

 

 

 
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