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Einkommenssteuerabzugfähige Beiträge:
- wenn bei einer Pensionskasse Beiträge entrichtet wurden: CHF 6'566.—
- für Selbständigerwerbende (ohne Pensionskasse), max. 20 % des steuerbaren Einkommens, im Max. jedoch CHF 32'832.--
Diese Angaben gelten für das Jahr 2009.
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