Meldungen von Personalmutationen: BVG
Pensionskassenberatung - Profitieren Sie davon
Übersicht
Die Pensionskasse, welche man auch unter der 2. Säule kennt und seit 1.1.1985 als obligatorische Versicherung fest im 3 Säulen-Prinzip implementiert wurde, wird angesichts der düsteren Zukunftsaussichten der 1. Säule (eidgenössische AHV) zusehends wichtiger für die Planung der Pensionierung oder die Absicherung bei Tod oder Invalidität.
Auch aus steuertechnischer Sicht kann der Ausbau der Pensionskasse für die Firma wie auch für die Angestellten sehr interessant sein (z. B. Kaderversicherung für die Inhaber und leitenden Mitarbeiter einrichten, Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven, Einbau von Arbeitgebereinlagen etc.).
Alterssparprozess
Die Altersskala gemäss BVG ist wie folgt festgelegt; bis Alter 24 nur Risikoprämien, bis Alter 34 07 % / bis Alter 44 10 % / bis Alter 54 15 % / bis Alter 64 resp. 65 18 % des koordinierten Lohnes.
Damit kann auch erklärt werden, dass ältere Arbeitnehmer viel höhere Lohnnebenkosten verursachen, da gemäss BVG 50 % dieser Beiträge durch den Arbeitgeber getragen werden.
Lohndefinition
| AHV-Lohn |
BVG CHF |
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ab CHF 82'080 = Kaderversicherung |
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82'080 |
*) 300 % = maximal massgebender BVG-Lohn |
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58'140 |
*) 212.5 % = maximal koordinierter BVG-Lohn |
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27'360 |
maximale AHV-Altersrente = *) Berechnungsbasis |
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3'420 |
*) 12.5 % kleinster koordinierter BVG-Lohn |
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20'520 |
*) 75 % = Eintrittsschwelle BVG |
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Eintrittschwelle liegt bei CHF 19'890.00
Kapital- oder Rentenzahlung
Drei Jahre vor der Pensionierung muss der Versicherte der Pensionskasse gemeldet haben ob er dann Rente oder Kapital beziehen möchte. Die Vor- und Nachteile sind auch hier von Fall zu Fall detailliert abzuklären. Durch die in den nächsten Jahren bevorstehende Reduktion des Rentensatzes im 2007 Frauen 7,15 %, Männer 7.05 % (ein Kapital von CHF 100'000 ergibt eine lebenslängliche Jahresrente von z.B. CHF 7'150.--) wird eine genau Analyse noch wichtiger. Im Jahr 2014 gilt der einheitliche Satz 6,8 %.
Dienstleistungen
Wir analysieren bestehende Pensionskassenlösungen auf ihre Zweckmässigkeit, Flexibilität, ihre Leistungen und nicht zuletzt auf die Verwaltungskosten. Dazu werden Konkurrenzofferten bei Banken und Versicherungen eingeholt und mit der bestehenden Lösung verglichen.
Unsere umfassende und kompetente Beratung ist grundsätzlich kostenlos, wenn Sie auch Ihre restlichen Versicherungsverträge durch uns verwalten lassen. Falls Sie eine Analyse wünschen, werden wir Ihnen nach Prüfung des Projektes eine Offerte unterbreiten.